
Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.
Diese Frage stellen sich die meisten und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders, wenn:
Wann sie sich nicht lohnt:
Wenn bereits teure Behandlungen geplant sind oder viele Zähne fehlen, ist ein Abschluss oft schwierig oder eingeschränkt.
Eine Zahnzusatzversicherung zahlt in der Regel:
Ohne Versicherung zahlen Sie oft mehrere tausend Euro selbst.
Eine Zahnzusatzversicherung zahlt in der Regel:
Die Beiträge hängen stark von Alter und Leistung ab. Einfache Tarife kosten circa 10 - 20€ im Monat. Eine solide Absicherung kann zwischen 20 - 40€ kosten. Premium-Tarife mit hoher Erstattung liegen bei circa 40€+.
Tipp: Gute Tarife kosten meist zwischen 20 und 35 € monatlich.
Die beste Zahnzusatzversicherung hängt von Ihren Bedürfnissen ab:
Achten Sie auf:
Ein Vergleich lohnt sich fast immer, denn Unterschiede können enorm sein.
Klären Sie vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.
Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.
Ja, vor allem wenn Sie hohe Zahnarztkosten vermeiden und bessere Leistungen erhalten möchten.
Am besten frühzeitig, solange noch keine größeren Behandlungen anstehen.
Laufende oder bereits angeratene Behandlungen sind meist ausgeschlossen.
Nach Einreichen der Rechnung erfolgt die Erstattung oft innerhalb weniger Wochen.
In der Regel nicht sinnvoll, da Leistungen begrenzt sind und sich überschneiden können.
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